Das Hygienicus-Siegel


Bedrohungen der Gesundheit wie die Corona-Pandemie halten uns in Atem und schränken unser Leben spürbar ein. Die Gefahr einer Ansteckung und schweren Infektion ist leider real geworden. Dieser Umstand macht die besondere Bedeutung einer umfassenden Hygiene gerade auch für Handwerker und Dienstleister im Gesundheitswesen deutlich, bei denen ein eigentlich vorgeschriebener Mindestabstand gar nicht immer eingehalten werden kann.

 

Vom Gesetzgeber werden bereits viele Hygienemaßnahmen (z.B. durch das Infektionsschutzgesetz oder die Coronaschutzverordnungen) verpflichtend vorgegeben. Verbraucher dürfen davon ausgehen, dass diese Maßnahmen stets überall umgesetzt werden. Deshalb umfassen die Kriterien für die Erlangung des Hygienicus-Siegels nicht nur gesetzlich vorgegebene Hygienemaßnahmen, sondern beinhalten auch Maßnahmen und Vorkehrungen, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen.

Hörakustiker und in Kürze auch Optiker, die das Hygienicus-Siegel aufweisen, wurden unangekündigt von einem neutralen und fachkundigen Auditor vor Ort geprüft, um zu gewährleisten, dass die notwendigen Maßnahmen zur Erlangung des Hygienicus-Siegels auch eingehalten werden. Erst nach erfolgreich absolvierter Prüfung darf das Hygienicus-Siegel durch ein Unternehmen verwendet werden.

Für die Festlegung der Prüfkriterien wurde ein Gremium gebildet, das sich aus Unternehmensvertretern und Einzelpersonen zusammensetzt. Fachkenntnisse aus den Bereichen Hörakustik, Optik, Hygiene und Organisation von Kundenkontakten sind darin ebenso vertreten, wie auch die Sicht versierter Endverbraucher aus der Zielgruppe von Optikern und Akustikern.


Die Hygienicus-Siegel-Initiative wurde wettbewerbsrechtlich in Bezug auf die Vergabekriterien und deren fachgerechte Bewertung durch die Kanzlei Weiß & Partner (Esslingen) beraten.